Am Anfang steht die ganz grundsätzliche Frage, wie man persönlich zur Prostitution steht. Hier gehen die moralischen Überzeugungen weit auseinander. Zwischen Forderungen nach einem vollständigen Verbot bis hin zur Forderung der vollkommenen Legalisierung sind alle Standpunkte vorhanden – und begründbar. Die sozialdemokratische Ministerin für Frauen und Familie Manuela Schwesig hat 2017 das Prostitutionsschutzgesetz durchgesetzt. Zeit dieses und seine Folgen unter die Lupe zu nehmen.
Was ist das Prostitutiertensschutzgesetz?
In der Hoffnung das Leben von Prostituierten zu verbessern, indem sie vor der Androhung von Strafverfolgung befreit werden, wurde die Sittenwidrigkeit der Prostitution im Jahr 2002 durch die Bundesregierung abgeschafft. Das Prostituiertenschutzgesetz geht dabei noch weiter. Das Ziel war es, die Arbeit von Sexarbeiter_innen nicht nur zu legalisieren, sondern dieser einen rechtssicheren Rahmen zum Schutz der Sexarbeiter_innen zu geben.
Aus der Erkenntnis, dass sich Prostitution de facto nicht verbieten lässt und eine Kriminalisierung einzig den Sexarbeiter_innen, die ohnehin schon gesellschaftlich geächtet sind, schadet sollte dies ihre Position verbessern. Vorranging aus dem Interesse Sexarbeiter_innen zu schützen wurde außerdem die Kondompflicht eingeführt. Freier, die kein Kondom beim Geschlechtsverkehr mit einer Sexarbeiterin tragen, können mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro belangt werden.
Außerdem sind Sexarbeiter_innen dazu verpflichtet, ihr Gewerbe anzumelden und sich regelmäßig ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen.
Wo liegen die Schwächen des Prostituiertenschutzgesetz‘?
Das Gesetz war von Beginn an großer gesellschaftlicher Kritik ausgesetzt. Die bereits angesprochene Kondompflicht zeigt auf, wie schwierig es ist, dieses Gewerbe zu regulieren. Erfahrungen mit kaufmich.com und anderen Stellen zeigen: Die Kondompflicht wird dort angewendet, wo die Sexarbeiter_innen nicht aus einer Notlage heraus, jeden Freier annehmen müssen. Hier kann davon ausgegangen werden, dass alle Beteiligten gegenseitig auf ihre Gesundheit achten.
Problematisch ist das Gesetz überall dort, wo Frauen in existenziellen Notlagen als Sexarbeiterinnen arbeiten oder sogar arbeiten müssen. Denn die Einhaltung einer Kondompflicht lässt sich de facto nicht kontrollieren. Das Gewerbe lässt sich ebenfalls nur dort kontrollieren, wo Sexarbeiter_innen und Zuhälter bereit sind, sich kontrollieren zu lassen. In Deutschland waren 2018 ungefähr 32.800 Prostituierte bei den jeweiligen Gesundheitsämtern registriert – die Dunkelziffer wird wesentlich höher sein. Das Ordnungsamt sieht Schätzungen von 400.000 Sexarbeiter_innen bundesweit als noch zu niedrig an.
Besonders die Situation von Sexarbeiter_innen, die sich aus großer wirtschaftlicher Not oder sogar unter direktem Zwang und der Androhung von Gewalt, verdingen, konnte das Prostituiertenschutzgesetz kaum helfen. Denn diese müssen nach wie vor befürchten, mit einem großen Bußgeld belangt zu werden, wenn sie unangemeldet ihrer Arbeit nachgehen.
Warum kritisieren Prostituiertenvereine das Gesetz?
Auch Sexarbeiter_innen sehen das Prostituiertenschutzgesetz kritisch. Teil des Maßnahmenpakets sind unangekündigte Besuche der angemeldeten Sexarbeiter_innen in ihrer Wohnung möglich, wenn dort dem Gewerbe nachgegangen wird. Hierin sehen Vereine wie Dona Carmen eine Verletzung der grundgesetzlichen Unverletzbarkeit der Wohnung. Eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wurde abgelehnt.
Die Zusammenarbeit zwischen den Sexarbeiter_innen, Bordellbetreibern und den Behörden wird zwar als positiv beschrieben, aber viel Schutzvereine kritisieren, dass das Grundlegende Problem, eine Kriminalisierung der Sexarbeiter_innen damit noch verschärft worden sein. Diejenigen, die in geordneten Verhältnissen ihrer Arbeit nachgingen, seien geschützt. Die Frauen, die aus reiner Not jeden Freier annehmen müssten, zur Prostitution gezwungen werden oder vielleicht nicht mal deutsch sprechen, kurz die Ärmsten und schutzbedürftigsten unter den Sexarbeiterinnen, werden weiterhin kriminalisiert.
Welche Alternative gibt es zum Prostituiertenschutzgesetz?
Schweden, Norwegen oder Frankreich verfolgen eine andere Strategie bei der Bekämpfung von Straftaten aus dem Umkreis der Prostitution.
Sexarbeiter_innen dürfen legal ihr Gewerbe ausüben, aber die Inanspruchnahme der Dienstleistung ist illegal. Was zunächst paradox klingt, hat dennoch Methode. Solange alle Beteiligten mit den Verhältnissen, in denen die Sexarbeit abläuft zufrieden sind, gilt der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sobald sich eine Sexarbeiter_in bedroht fühlt oder Unrecht erlitten hat kann diese sich an die Polizei oder Behörden wenden, ohne Sorge zu haben, selbst belangt zu werden.